FAQs zum Master FACT
Bewerbung
Wo kann ich mich für den Master FACT bewerben?
Die Bewerbung erfolgt während des Bewerbungszeitraums über das FAU-Bewerbungsportal campo. Beachten Sie hierzu die Fristen, welche durch das Masterbüro bekanntgegeben werden.
Welche Fristen sind bei der Bewerbung zu berücksichtigen?
Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Wintersemester endet jeweils am 31. Mai eines jeden Jahres, für einen Studienstart zum Sommersemesters jeweils am 15. Januar.
Kann man sich bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums auf den Master FACT bewerben?
Studierende können bereits vor Erwerb des Studienabschlusses das Masterstudium aufnehmen, wenn festgelegte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Der Studienabschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Kann der Nachweis nicht geführt werden, ist ein Weiterstudium im Masterprogramm nicht möglich. Bewerber mit einem ausländischen Bachelorabschluss müssen bereits bei Einschreibung Ihre Bachelorurkunde vorweisen können.
An wen kann ich mich bei Fragen zu dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden?
Die wichtigsten Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren finden Sie zusammengefasst auf unserer Homepage sowie in der Fachprüfungsordnung. Sollten dennoch Fragen offen sein, können Sie uns gerne kontaktieren.
Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV)
Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für den Master FACT?
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Note des fachlich einschlägigen wirtschaftswissenschaftlichen oder fachverwandten Vorstudiums
- FACT-bezogene (mind. 30 ECTS) und Mathematik-/Statistik-bezogene (mind. 8 ECTS) Studienfächer
- FACT-bezogene berufspraktische Tätigkeiten von mindestens 4 Wochen in Vollzeitäquivalenten (soweit vorhanden).
- Englischkenntnisse mind. auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mind. auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
Nähere Informationen zum dem QFV finden Sie hier.
An wen kann ich mich bzgl. inhaltlicher Fragen zu den geforderten FACT- sowie Mathematik- und Statistik-bezogenen Studienfächer wenden?
Eine finale Prüfung durch die Zugangskommission, ob bei den angegebenen Studienfächern ein ausreichender FACT-Bezug bzw. Mathematik-/Statistik-Bezug vorliegt, erfolgt erst im Rahmen des regulären Zulassungsprozess. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass vorab diesbezüglich keine individuellen Fragen beantwortet werden können.
In welcher Form muss der geforderte Nachweis für die Englischkenntnisse erbracht werden?
Der Nachweis kann insbesondere durch die folgenden Zertifikate und Dokumente erfolgen:
- Ausweis auf dem Abiturzeugnis eines Niveaus B2+
- TOEFL IBT mit einem Score von mindestens 72 – 94
- IELTS 5.0 – 6.6
- Cambridge First Certificate B2 (Cambridge Scale 180)
- UNIcert II
Nachweise über ein höheres Sprachniveau werden ebenfalls akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass der DAAD-Mobilitätstest nicht für den Nachweis der Englischkenntnisse geeignet ist.
Kann ich mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen den Master FACT studieren?
Von Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung bzw. den einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in deutscher Sprache erworben haben, ist gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 14b) ImmaS ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.
Wie lange dauert das QFV?
Eine genaue Zeitangabe kann nicht gemacht werden. In der Regel ist die erste Stufe des QFV (direkte Zu- oder Absage) innerhalb des ersten Monats nach dem Bewerbungsstichtag abgeschlossen. Die Bewerber erhalten anschließend direkt im Online-Bewerbungstool campo einen Bescheid mit der Zulassung bzw. Ablehnung.
Zulassung und Immatrikulation
Wann und wie erfolgt die Immatrikulation zum Master FACT?
Die Termine, von wann bis wann die Immatrikulation beim Masterbüro in Erlangen möglich ist, werden von der Studierendenverwaltung rechtzeitig bekannt gegeben. Nähere Informationen erhalten Sie auf der verlinkten Seite.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Immatrikulation wenden?
Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung.
Wie lange ist ein Masterstudium an der FAU möglich?
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester (§ 4 Abs. 1 S. 2 MPOWISO). Diese darf um zwei Semester überschritten werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 MPOWISO).
Hat eine Zusage auch in dem folgenden Semester Gültigkeit, d.h. wenn ich mich erst im nächsten Semester immatrikulieren möchte?
Die Zusage ist i.d.R. immer nur für das jeweilige Semester gültig, auf welches Sie sich beworben haben. Bitte beachten Sie daher den Vermerk mit der Dauer der Gültigkeit auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Kann ich außerhalb des FACT-Stundenplans Module von anderen Lehrstühlen (bspw. Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik) absolvieren?
Grundsätzlich können nur die Module belegt werden, die im aktuellen Modulhandbuch hinterlegt und somit in meinCampus für den FACT Master hinterlegt sind. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Anrechnung als „Aktuelle Fragen aus FACT“, sofern das Modul einen hinreichenden Bezug zum Master FACT aufweist. Hierzu sollte i.d.R. ein FAU-internes Learning Agreement mit einem der FACT-Lehrstühle abgeschlossen werden. Damit das Modul als „Aktuelle Fragen aus FACT“ angerechnet wird, ist es erforderlich, sich während der Prüfungsanmeldephase hierfür unter dem Lehrstuhl anzumelden, welcher anschließend die Anrechnung durchführt.
Kann man Veranstaltungen zu „Aktuelle Fragen aus FACT“ und „Schlüsselqualifikationen FACT“ auch innerhalb eines Moduls kombinieren?
Nein, dies ist nicht möglich, da von vorn herein festgelegt ist, welche Veranstaltungen unter „Aktuelle Fragen aus FACT“ und welche unter „Schlüsselqualifikationen“ laufen. Eine Vermischung ist nicht möglich, zumal es sich bei den „Aktuelle Fragen aus FACT“ um eine benotete, bei den „Schlüsselqualifikationen“ um eine unbenotete Prüfungsleistung handelt.
Wenn ich in meinem Studium mehr ECTS-Punkte sammle als nötig, wie setzt sich dann meine Endnote zusammen?
Der Studierende kann selbst festlegen, welche Prüfungsleistungen aus dem Vertiefungsbereich in die Endnote einfließen sollen. Die überschüssigen Prüfungen werden als Zusatzmodule ausgewiesen. Tut der Studierende dies nicht, rechnet das Prüfungsamt die besten Prüfungsleistungen in die Endnote mit ein.
Können Module nachträglich aufgespalten werden? Wenn ja, an wen wende ich mich?
Hierbei handelt es sich um einen Modulwechsel. Der Wechsel eines Wahlmoduls ist bis zur erstmaligen Ablegung der letzten Teilprüfung bzw. Teilleistung des bisher gewählten Moduls zulässig. Der Wechsel eines Wahlmoduls ist auch nach der erstmaligen, aber vor der zweiten Ablegung der letzten Teilprüfung bzw. Teilleistung des bisher gewählten Moduls zulässig, falls das gesamte Wahlmodul nur durch genau eine Prüfung abgeschlossen wird. Der Modulwechsel ist im Umfang von 15 ECTS möglich. Abgeschlossene Module können nicht mehr gewechselt werden. Der Wechsel ist beim Prüfungsamt zu beantragen.
Wie viele ECTS muss ich in einem Vertiefungsbereich belegt haben, damit mir dieser im Abschlusszeugnis als Vertiefungsbereich ausgewiesen wird?
In Abhängigkeit des gewählten Schwerpunktbereiches gibt es die Möglichkeit, zu diesen am Ende des Masterstudiums ein Zertifikat ausstellen zu lassen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die angebotenen FACT-Zertifikate und die jeweiligen Voraussetzungen.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mir eines der FACT-Zertifikate ausstellen lassen möchte?
Eine Übersicht zu den FACT-Zertifikaten, den jeweiligen Voraussetzungen sowie den Ansprechpartnern finden Sie zusammengefasst hier.
Wo kann ich mich informieren?
Allgemein können Sie sich zu einem Auslandssemester auf den Seiten des Büros für internationale Beziehungen und auf unserer Homepage informieren.
In welchem Zeitraum findet das Bewerbungsverfahren um einen Auslandsstudienplatz statt?
Bitte beachten Sie hierfür die Termine auf der Homepage des Büros für internationale Beziehungen beachtet werden.
An wen wende ich mich bzgl. der Anrechnung möglicher im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen?
Es wird dringend empfohlen, die Learning Agreements noch vor Antritt des Auslandssemesters bei den zuständigen Lehrstühlen abzuschließen. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, ist bei den zuständigen Lehrstühlen zu erfragen. Wird kein Learning Agreement im Voraus abgeschlossen, kann keine Garantie für eine spätere Anrechnung gegeben werden. Für das Auslandsmodul „Aktuelle Fragen aus FACT II“ (im Master FACT) bzw. „FACT Auslandsmodul“ (im Bachelor) wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination. Nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die Anrechnung anhand des Learning Agreements und des ausländischen Transcript of Records. Im Falle des Master FACT ist die Studiengangskoordination ebenfalls der Ansprechpartner. Studierende im Bachelor wenden sich bitte an die für sie zuständige Studiengangskoordination.
Wann müssen die Learning Agreements für die FACT-Auslandsmodule eingereicht werden und wann muss der Prozess abgeschlossen sein (Genehmigung der Learning Agreements)?
Bitte reichen Sie möglichst frühzeitig die Learning Agreements bei uns per E-Mail ein. Bitte vergewissern Sie sich außerdem, dass Ihr Antrag vollständig ist, d.h. dass sämtliche Angaben (Hochschule, Modulbezeichnung/-nummer, Credit Points) enthalten sind und ein Nachweis über die Richtigkeit (z.B. Modulbeschreibung, Homepage etc.) mit gesendet wird. Unter dem Reiter Auslandsstudium bzw. „FACT Auslandsmodul“ finden Sie weitere wichtige Informationen zu der Anrechnung von Auslandsleistungen (Learning Agreements). Bitte beachten Sie, dass die anzurechnenden ausländischen Veranstaltungen mindestens eine Wertigkeit von 5 ECTS haben.
Wie lange dauert es, bis ich Rückmeldung zu meinem eingereichten Learning Agreement erhalte?
Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung, dennoch kann es bei einer Vielzahl von Anfragen oder unvollständigen Unterlagen ggf. länger dauern. Deswegen wird dringend empfohlen, die Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Finanzierung meines Auslandsstudiums?
Informationen zu den Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Auslandsstudiums finden Sie hier.
Was sind die allgemeinen Voraussetzungen, um eine Masterarbeit zu beginnen? Gibt es eine bestimmte Anzahl an ECTS die erbracht werden muss, bevor mit der Masterarbeit begonnen werden kann?
Die Prüfungsordnung schreibt keine bestimmte ECTS-Anzahl oder sonstigen Voraussetzungen vor, ab wann die Masterarbeit geschrieben werden kann. Es sind jedoch die Vorgaben des jeweiligen Lehrstuhls zu beachten, an dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen möchten. Einige Lehrstühle fordern als Voraussetzung und Vorbereitung für eine Masterarbeit, dass bestimmte Module bzw. Seminare im Vorfeld erfolgreich belegt werden sollten.
Wie ist das Vorgehen, wenn ich meine Masterarbeit an einem Lehrstuhl anfertigen möchte, der nicht dem FACT-Institut angehört?
Grundsätzlich ist die Anfertigung einer Masterarbeit an einem Nicht-FACT-Lehrstuhl möglich, sofern der Inhalt der Masterarbeit einen ausreichenden Bezug zu den vier Disziplinen des Master FACT aufweist. Zudem ist eine frühzeitige Rücksprache mit der Studiengangskoordination des Master FACT zwingend erforderlich.
Gibt es lehrstuhlspezifische Bewerbungsfristen für Abschlussarbeiten?
Dies ist von dem jeweiligen Lehrstuhl abhängig, an dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen möchten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vorab rechtzeitig bei dem entsprechenden Lehrstuhl zu erkundigen.
Kann die Masterarbeit auch in Kooperation mit einem Unternehmen geschrieben werden?
Grundsätzlich bieten Lehrstühle diese Möglichkeit an, jedoch ist hier das Einverständnis und die Einigung des Themas vorab mit dem Lehrstuhl abzustimmen, an dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen möchten.
Kann die Masterarbeit auch in englischer Sprache geschrieben werden?
In der Regel ist das Anfertigen von Masterarbeiten in englischer Sprache möglich. Nähere Auskunft kann Ihnen der jeweilige Lehrstuhl geben.
Wo erhalte ich die Information, wann die Prüfungsanmeldung für das jeweilige Semester starten?
Sie erhalten die Information zum Anmeldezeitraum auf der Seite des Prüfungsamts.
Wenn man durch eine Klausur durchgefallen ist, wird man im darauffolgenden Semester automatisch pflichtangemeldet? Kann man sich dann trotzdem wieder abmelden oder muss der Termin wahrgenommen werden?
Wird eine Prüfung im Erstversuch nicht bestanden und es liegen keine triftigen Gründe für einen Rücktritt vor, so wird man für die nächstmögliche Prüfung angemeldet. Nähere Informationen erhalten Sie beim Prüfungsamt.
Bedeutet Nichterscheinen am Prüfungstag, dass man durchgefallen ist?
§ 10 Abs. 4 MPOWISO sieht hierzu folgende Regelung vor:
1Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die bzw. der Studierende nach dem Ablauf der Rücktrittsfrist (Abs. 3) ohne triftige Gründe zurücktritt. 2Die für den Rücktritt oder die Verspätung geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft
gemacht werden. 3Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt. 4In Fällen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein Attest
vorzulegen; der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes verlangen. 5Im Falle eines krankheitsbedingten Rücktritts am Tag der Prüfung
nach Beginn der Prüfungszeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich ein vertrauensärztliches Attest vorzulegen.
Wie ist es mit nicht-bestandenen Klausuren und Urlaubssemestern? Muss die Klausur im Urlaubssemester nachgeholt werden?
Bei Nichtbestehen einer Klausur wird man trotz eines Urlaubssemesters automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet (§ 25 Abs. 1 S. 4 MPOWISO).
Wann beginnen in dem jeweiligen Semester die Einsichten für die Prüfungen und wo finde ich die Termine zur Prüfungseinsicht?
Die Lehrstühle geben – i.d.R. zu Beginn des neuen Semesters – die Termine und Anmeldefristen für die Prüfungseinsicht bekannt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Homepages der Lehrstühle.
Ich interessiere mich für den Master FACT. Wo finde ich Informationen zu dem Studiengang?
Einen Überblick verschafft Ihnen die Homepage des Studiengangs Master FACT. Auf der Startseite finden Sie aktuelle Informationen des Master FACT. Die folgenden Bereiche geben Ihnen einen umfassenden Überblick über den Master FACT:
- Struktur und Aufbau
- Bewerbungs- und Zulassungsprozess
- Spezialisierungen
- Auslandsstudium
- FACT-Zertifikate
Wo erhalte ich nützliche Informationen über die verschiedenen FAU-Portale meinCampus, StudOn, UnivIS, etc.?
Sämtliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der verlinkten FAU-Seite oder auf Homepage des Fachbereichs (insbesondere die Buchstaben M, S, U).
Wo erhalte ich Informationen zur allgemeinen Studienberatung?
Die allgemeine Studienberatung des Informations- und Beratungszentrums (IBZ) hilft bei organisatorischen Fragen zum Studium, wie Zulassungsregelungen und Bewerbungsverfahren sowie bei Studiengangwechsel und Studienabbruch. Bei Fragen zum Studium am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften können Sie sich an die Studienberatung des Fachbereiches wenden.
Wo darf ich während des Studiums am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften parken?
Alle Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften können sich um einen Parkplatz bewerben, insofern sie eine gültige Benutzerkennung haben. Nähere Informationen erhalten Sie auf der verlinkten Seite.
Wo finde ich Informationen zu den aktuellen und anstehenden Semester- und Vorlesungszeiträume?
Alle Information zu den Semesterterminen und den Vorlesungszeiten sowie den Rückmeldefristen finden Sie auf der Homepage der FAU.
Wo erhalte ich das ermäßigte Deutschlandticket („Bildungsticket“)?
In Ergänzung des seit Mai 2023 eingeführten Deutschlandtickets gibt es seit dem Wintersemester 2023/2024 für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ein ermäßigtes Deutschlandticket (“Bildungsticket”) zum Preis von 29,00 Euro angeboten, das nur digital erhältlich ist. Informationen zum Erwerb dieses Tickets erhalten Sie auf der verlinkten Seite
Wo hoch ist der Semesterbeitrag?
Der Semesterbeitrag (Studierendenwerkbeitrag) zum Sommersemester 2024 beträgt 67 Euro. Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen.
Gibt es eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung (Stipendien etc.)?
Informationen zur Finanzierung des Studiums finden Sie hier.
Welche wichtigen Einrichtungen am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften könnten für mich noch interessant sein?
Die wichtigsten Einrichtungen für die Beratung, Betreuung und Begleitung in allen Phasen des Studiums und beim Übergang von der Universität in den Beruf sind auf der Seite des Fachbereichs zusammengefasst.
Wie finde ich mich auf dem Campus zurecht?
Die FAU bietet eine App mit verschiedenen Funktionen – u.a. einem Übersichtsplan – an.